Rechtsgebiete
Immobilien, Miete, Pacht, Wohnungseigentum
Die Kanzlei Kellner ist spezialisiert auf Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Rechtsanwalt Kellner hat in diesem Bereich alle Fachanwaltskurse absolviert, sämtliche Abschlussarbeiten bestanden sowie über Jahre einschlägige Berufserfahrung gesammelt.
Zu dem Rechtsgebiet zählen:
- Recht der Wohnraummietverhältnisse,
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
- Wohnungseigentumsrecht,
- Maklerrecht, Nachbarrecht und des Immobilienrechts,
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.
Durch diese umfassende Erfahrung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist die Kanzlei Kellner in der Lage, ihren Mandanten kompetent und vertrauensvoll zur Seite zu stehen und sie in allen Fragen rund um das Thema Miete und Immobilien zu beraten.
Erbrecht
Die Kanzlei Kellner bietet Rechtsberatung und Vertretung im Bereich des Erbrechts an.
Wir unterstützen sowohl Erblasser bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen als auch
Erben bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Durch unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es
uns, individuelle Lösungen zu finden, die den Wünschen und Bedürfnissen unserer Mandanten
gerecht werden.
Testamentserstellung und Nachlassplanung:
Ein tiefes Verständnis für die Bedeutung einer sorgfältigen Nachlassplanung ist unerlässlich.
Wir helfen unseren Mandanten, rechtssichere Testamente zu erstellen, die ihre Vermögenswerte
und Wünsche klar festlegen. Dabei berücksichtigen wir auch steuerliche Aspekte und die
individuellen familiären Verhältnisse.
Erbauseinandersetzung:
Die Kanzlei Kellner unterstützt ihre Mandanten in Streitfällen von Erbauseinandersetzungen, sei
es bei der Anfechtung von Testamenten oder bei Konflikten zwischen Erben. Unser
Verhandlungsgeschick und unsere Fähigkeit, Konflikte zu deeskalieren, haben geholfen, viele
Fälle erfolgreich zu lösen.
Pflichtteilsansprüche:
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Erbrecht ist die Beratung zu
Pflichtteilsansprüchen.
Wir informieren unsere Mandanten über ihre Rechte und Pflichten und helfen ihnen, ihre Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren.